Sexuelle Gewalt
Sexuelle Gewalt, pixabay/Foto illustrativ

Die Bronzefigur im Berliner Stadtteil Moabit erinnert an das Schicksal Zehntausender missbrauchter Frauen im Zweiten Weltkrieg. Ein Gericht hat entschieden, dass sie vorerst nicht entfernt werden muss.

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Verwaltungsgericht Berlin erlaubt längeren Verbleib

Berliner Verwaltungsrichter haben in einem Eilverfahren entschieden, dass die sogenannte Friedensstatue zur Erinnerung an Opfer sexueller Gewalt während des Zweiten Weltkriegs bis zum 28. September 2025 im Bezirk Mitte bleiben darf. Die Statue wurde 2020 auf Initiative eines Verbandes aufgestellt und steht in der Nähe des Bremer Parks in Moabit. Sie ist dem Denkmal in Seoul nachempfunden, das sich gegenüber der japanischen Botschaft befindet.

Das Verwaltungsgericht begründete die Entscheidung mit der Bedeutung der Kunstfreiheit und dem bisher uneinheitlichen Vorgehen der Behörden bei der Genehmigung ähnlicher Kunstwerke. Laut Gericht wurde die Aufstellung der Bronzestatue ursprünglich vom Bezirksamt Mitte für ein Jahr bewilligt. Nach einer Verlängerung bis September 2022 beantragte der Verband eine weitere Verlängerung um zwei Jahre.

Ein Gespräch zwischen Bezirk und Verband führte zwar zu einer Duldung, jedoch lehnte das Bezirksamt im Jahr 2024 eine dauerhafte Genehmigung ab. Der Verband stellte daraufhin im August 2024 einen Eilantrag, dem das Gericht stattgab. Die Argumentation: Es sei nicht ersichtlich, dass öffentliche Interessen die Rechte der Kunstfreiheit überwiegen.

Streit um Kunst und Außenpolitik

Die Skulptur erinnert an sogenannte "Trostfrauen" – junge Frauen, die im Zweiten Weltkrieg von japanischen Soldaten zur sexuellen Sklaverei gezwungen wurden. Laut Historikern wurden etwa 200.000 Frauen betroffen, ein Großteil davon stammte aus Korea. Die Verwendung des Begriffs "Trostfrauen" verschleiert das Ausmaß der Gewalt, das diesen Frauen angetan wurde. Das Denkmal ist daher nicht nur ein künstlerisches, sondern auch ein politisches Symbol.

Das Berliner Gericht stellte klar, dass der Bezirk schon bei der ersten Genehmigung wissen musste, dass das Denkmal außenpolitische Reaktionen, insbesondere aus Japan, hervorrufen könnte. Dieser Aspekt allein rechtfertige jedoch keine Entfernung.

Uneinheitliche Genehmigungspraxis im Bezirk Mitte

Das Bezirksamt hatte argumentiert, dass Kunstwerke im öffentlichen Raum ohne Ausschreibung maximal zwei Jahre lang genehmigt werden. Das Gericht stellte jedoch fest, dass diese Regel bisher weder konsequent angewendet noch willkürfrei umgesetzt wurde. Deshalb könne sie nicht als Grundlage für die Ablehnung dienen.

Wichtigste Punkte im Überblick

  • Die Friedensstatue darf bis mindestens 28. September 2025 in Berlin-Moabit stehen bleiben.
  • Das Verwaltungsgericht betonte die Bedeutung der Kunstfreiheit.
  • Rund 200.000 Frauen wurden im Krieg als Sexsklavinnen missbraucht.
  • Das Denkmal wurde 2020 von einem Verband aufgestellt und bereits mehrfach verlängert.
  • Die Behörden agierten bisher uneinheitlich bei ähnlichen Genehmigungen.
  • Die Entscheidung des Gerichts schafft nun einen rechtlichen Rahmen, der über den Einzelfall hinaus Bedeutung für den Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum haben könnte.

 Quelle: UNTERMEHTEN-HEUTE